Girokonto als Jedermann Konto
Ein Jedermann Konto so wurde das Girokonto 1996 in Deutschland von dem zentralen Kreditausschuss der Banken definiert. Dabei handelt es sich bei einem Girokonto um ein Konto auf Guthabenbasis. Es ist aber eine Überzeihung nach Absprache mit der Bank in einem gewissen Rahmen möglich. Dieses Jedermann Konto ist für all diejenigen, die aufgrund einer Kontopfändung sonst kein anderes Girokonto mehr bei den Banken erhalten würden. Denn die Überschuldung der einzelnen Haushalte in Deutschland nimmt immer mehr zu. Bei einem Jedermann Konto ist dieses Girokonto nur dann der Bank zumutbar wenn bestimmte Punkte nicht angesprochen werden, dazu zählen Falschangaben des Kunden, der Inhaber die Mitarbeiter der Banken groß fahrlässig gefährdet oder u.s.w. Dieses Jedermannkonto ist genau wie ein normales Girokonto durch Gläubiger jederzeit pfändbar. Zum Pfändungsschutz kann es aber auf ein Pfändungsschutzkonto umgestellt werden. Trotzdem gibt es noch Menschen denen auch kein Jedermann Konto als Girokonto angeboten werden kann. Besonders bei Arbeitslosen Menschen ist diese noch häufig der Fall.